Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsbestandteile

  1. Die hier ausgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonst abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge.
  3. Ein Widerspruch unseres Vertragspartners hiergegen auf einer Auftragsbestätigung, Bestellung, etc. ist unwirksam.
  4. Mündliche Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen, die den Vertrag oder diese
  5. Geschäftsbedingungen abändern sollen, sind schriftlich zu dokumentieren.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind, falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen wer den erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich, wobei im letzteren Fall die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzt.

III. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung und Fracht sowie der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Die Preise sind, falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, freibleibend und beruhen auf den derzeitigen Kostenfaktoren. Falls bis zum Liefertag Änderungen der Kostenfaktoren eintreten, z. B. durch Preiserhöhungen für Rohstoffe oder Lohnerhöhungen, behalten wir uns entsprechende Anpassung unserer Preise vor.
  3. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
  4. Die Verkaufspreise sowie alle Angebote und Berechnungen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in EUR.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  6. Sollte ein Eigentumsübergang aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften dennoch stattfinden (z. B. durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung) so erhält bis zur vollständigen Bezahlung die BBZ Berufsbildungszentrum GmbH einen Miteigentumsanteil an dem gelieferten oder verkauften Gegenstand als Sicherheit.
  7. Eine Entfernung der verkauften oder gelieferten Gegenstände von dem Betriebsgelände unseres Vertragspartners wird ausdrücklich untersagt. Dies gilt ebenfalls für andere Verfügungen wie Sicherungsübergang, Zession oder Verpfändung. Sollte unser Vertragspartner hinsichtlich der genannten Gegenstände Pfändungen oder ähnlichen Verfügungen Dritter unterliegen, ist er verpflichtet, der BBZ Berufsbildungszentrum GmbH dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Um die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder die Rechte, die an dessen Stelle getreten sind, wahren zu können, sind Mitarbeiter der BBZ Berufsbildungszentrum GmbH befugt, das Betriebsgelände des Bestellers zu betreten.

V. Aufrechnungsverbot

Es gilt ein Aufrechnungsverbot als vereinbart. Dem Besteller bleibt insofern die Möglichkeit, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, soweit diese durch einen rechtskräftigen Titel belegt sind. Dies gilt analog für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten und die Einrede des nichterfüllten Vertrages.

VI. Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

VII. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

VIII. Zahlungsmodalitäten

  1. Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto
    zu erfolgen.
  2. Sämtliche Zahlungen sind in EURO spesen- u. gebührenfrei zu leisten.
  3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns vor. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur
    erfüllungshalber angenommen. Sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlungen gelten erst mit der vorbehaltslosen Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen.
  4. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf Forderungen angerechnet. Beim Bestehen mehrerer Forderungen erfolgt die Anrechnung entsprechend den Bestimmungen des § 366 Abs. 2 BGB.
  5. Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines Konkurs Vergleichsverfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig. Außerdem sind wirberechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Barvorauszahlung auszuführen, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

IX. Teilnahmebedingungen

Das BERUFSBILDUNGSZENTRUM GMBH, ein Unternehmen der Werner Rädlinger Gruppe, führt Lehrgänge und Prüfungen nach den Richtlinien der einschlägigen Normen durch; Umschulungsmaßnahmen im Metall- und Elektrobereich enden mit einer Prüfung von der Industrie- und Handelskammer; Fortbildungskurse enden mit trägerinternen Prüfungen. Lehrgangs oder Prüfungsteilnehmer kann werden, wer die in der Lehrgangsausschreibung definierten Voraussetzungen erfüllt.

X. Anmeldung/Lehrgangsgebühren

Die Anmeldung zu einem Lehrgang oder einer Prüfung erfolgt schriftlich, in Verbindung mit einer Aufnahmebestätigung durch die BBZ Berufsbildungszentrum GmbH; bei Maßnahmen im Auftrag der Arbeitsverwaltung kann die Anmeldung auch durch die jeweilige Agentur für Arbeit erfolgen. Mit der Anmeldung übernimmt der Anmelder die Haftung für die anfallenden Gebühren. Der Teilnehmer haftet sekundär nach dem Anmelder für die Gebühren; diese sind nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Liegt eine Förderung der beruflichen Fortbildung oder Umschulung durch die Agentur für Arbeit vor, erfolgt eine Direktzahlung der Lehrgangskosten unmittelbar an den Träger (BBZ Berufsbildungszentrum GmbH) in gleichbleibenden Monatsraten. Diese werden monatlich nachträglich gezahlt. Überbezahlte Lehrgangskosten werden gegebenenfalls rückerstattet.

XI. Teilnehmerrücktritt/-kündigung Umschulungsmaßnahmen

  1. Der Lehrgangs- oder Prüfungsteilnehmer hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Maßnahmebeginn von der Teilnahme zurückzutreten. Die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von höchstens sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate, gekündigt werden. Sofern eine Maßnahme in Abschnitten, die kürzer als 3 Monate sind, angeboten wird, ist eine Kündigung zum Ende jeden Abschnittes möglich.
  2. Die BBZ Berufsbildungszentrum GmbH kann das Vertragsverhältnis mit den für Arbeitsverhältnissen geltenden Kündigungsfristen kündigen.
  3. Bei Arbeitsaufnahme innerhalb des Maßnahmezeitraums oder im Fall, dass die Förderung nach SGB II bzw. SGB III entfällt, bei der das Maßnahmeende nicht erreicht werden kann, besteht von seitens des/der Teilnehmer/-in die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung.
  4. Kündigungen sind grundsätzlich in schriftlicher Form auszuführen. Dadurch entstehen dem/der Teilnehmer/-in keine Zusatzkosten.

XII. Teilnehmerrücktritt/-kündigung Fortbildungsmaßnahmen

  1. Tritt ein Teilnehmer trotz einer verbindlichen Anmeldung vor Beginn des Kurses zurück, ist die BBZ Berufsbildungszentrum GmbH berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % der Kursgebühren zu berechnen. Dies tritt nicht in Kraft, wenn der Teilnehmer den Rücktritt nicht zu vertreten hat.
  2. Für den Fall einer finanziellen Förderung der Fortbildung haben die jeweiligen Bedingungen Vorrang.
  3. Kündigt ein Teilnehmer nach Kursbeginn, werden bei Maßnahmen bis zu einer Dauer von einer Woche die vollen.
  4. Kurskosten berechnet. Bei längeren Maßnahmen werden die Kurskosten anteilsmäßig berechnet, auch haben hier im Fall einer finanziellen Förderung der Fortbildung die jeweiligen Bedingungen Vorrang.

XIII. Haftung

Der Teilnehmer hat geeignete Arbeits- und Schutzkleidung mitzubringen, sofern sie nicht vom Maßnahmeträger zur Verfügung gestellt werden. Der im BBZ Berufsbildungszentrum GmbH vorhandene Gehörschutz bzw. die notwendige Arbeitsschutzausstattung sind entsprechend den jeweiligen Betriebsanweisungen und den Anordnungen des Ausbildungspersonals zu tragen. Der Teilnehmer ist zur Kenntnisnahme und Einhaltung der Hausordnung und zur Befolgung der Anordnungen des Ausbildungspersonals und der Prüfungskommission verpflichtet. Bei grober Verletzung dieser Pflicht kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang oder der Prüfung, ohne Anspruch auf Gebührenrückzahlung, ausgeschlossen werden.

XIV. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

XV. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist Schwandorf.
  2. Anwendbar ist grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar hinsichtlich des gesamten formellen und materiellen Rechts.

©BBZ Berufsbildungszentrum GmbH, Juni 2021

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