Fortbildung

DGUV Vorschrift 1 § 4.1 für Elektrofachkräfte - Jährliche Unterweisung

DGUV Vorschrift 1 § 4.1 für Elektrofachkräfte - Jährliche Unterweisung

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: Gefahren durch elektrischen Strom
  • Rechtliche Grundlagen: Arbeits- und Elektrosicherheit
  • Einführung in die Elektrotechnik
  • Gefahren des elektrischen Stroms
  • Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen
  • Staatliche und berufsgenossenschaftliche Sicherheitsvorgaben
  • Abgrenzung der Einsatzmöglichkeiten
  • Messverfahren nach DIN VDE 0702
  • Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen in elektrischen Anlagen
  • Prüfablauf und -umfang für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Betriebliche Organisation und Verantwortlichkeit
  • Mitarbeiterunterweisung
  • Praktische und theoretische Übungen

Ziele und Voraussetzungen

Zielgruppe
Elektrofachkräfte aus Handwerk, Industrie und Dienstleistungsunternehmen
Voraussetzungen
Qualifikation als Elektrofachkraft
Ziele
Absolventinnen und Absolventen verfügen über aufgefrischte Fachkenntnisse in Elektrotechnik, einschließlich elektrischer Gefahren und Schutzmaßnahmen. Sie sind mit den aktuellsten Sicherheitsvorschriften vertraut, können Risiken bewerten und ergreifen angemessene Maßnahmen zur Risikominderung. Darüber hinaus besitzen sie Kenntnisse in Erster Hilfe bei elektrischen Unfällen, verstehen die organisatorischen Aspekte des Arbeitsschutzes und sind in der Prüfung und Wartung elektrischer Anlagen geschult.
Beratung
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Die Bildungsexperten vom BBZ Schwandorf sind gerne für Sie da: +49 9431 5285-0

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